Zwangshandlung bei KRANKHEITEN.DE
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Zwangshandlung

Die Zwangshandlung ist eine Handlung, die sich im Rahmen einer Zwangsstörung dem Betroffenen unwillkürlich und gegen dessen Willen ständig aufdrängt. Beim Waschzwang beispielsweise verspürt der Betroffene den übermächtigen Drang, sich ständig die Hände oder den ganzen Körper zu waschen, sogar, wenn die Haut durch das Schrubben verletzt wird.

Der Zwangshandlung liegen oftmals Zwangsgedanken zu Grunde, die durch die Handlung abgewehrt werden (z. B. ständiges Waschen aus Furcht vor Bakterien und Schmutz). Der davon Betroffene hat eine Einsicht in seinen Krankheitszustand. Da er von seinen Zwangshandlungen allerdings nicht ablassen kann, erlebt er diesen Zustand als qualvoll.

Milde Zwänge, wie z. B. der Sammelzwang, lassen sich in das normale Leben eingliedern. Im Extremfall ist es für den Betroffenen nicht mehr möglich, zu arbeiten oder aus dem Haus zu gehen. Dies kann bei einem stark ausgeprägten Kontrollzwang, bei dem der Betroffene z.B. ständig die bereits verschlossene Tür kontrolliert, oder bei einem Putzzwang unablässig die Fliesen putzt, der Fall sein. Bei der Kleptomanie, dem Stehlzwang, kann der Betroffene mit dem Gesetz in Konflikt kommen. Auch die Kaufsucht wird zu den Zwängen gerechnet, sie kann zu Überschuldung und zu Diebstählen von Geld führen.

Der Leidensdruck führt den Betroffenen häufig dazu, sich einem Psychotherapeuten anzuvertrauen. Auch Gespräche mit Angehörigen können zeitweilig Erleichterung verschaffen.

Die Informationen dienen der allgemeinen Weiterbildung. Sie können in keinem Falle die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

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