Kastration bei KRANKHEITEN.DE
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Kastration

Unter einer Kastration - von lat.: castrao, castratus = (schwächen, berauben, entnehmen, entkräften) - wird üblicherweise die operative Entfernung der Geschlechtsdrüsen verstanden.

Als Kastration wird auch die Zerstörung der Hoden, z.B. durch ionisierende Strahlung (benötigt wird eine Gesamtdosis von ca. 10-12 Gray ), oder die Unterdrückung der Hormonproduktion durch Pharmaka ("chemische Kastration") bezeichnet.

Bei Frauen ist die Verwendung des Begriffes "Kastration" nur im umgangssprachlichen Sinn üblich. In der Medizin ist darunter eine Entfernung der hormonproduzierenden Eierstöcke zu verstehen (Ovarektomie).

Wird der Penis eines Mannes gewaltsam oder durch einen Unfall entfernt, ist dieser Mann ''Penektomie|entmannt'' worden. In der griechische Mythologie|griechischen Mythologie erfährt Uranos dieses Schicksal, als er von Kronos entmachtet wird.

Folgen

Eine Kastration ist in jedem Fall ein schwerwiegender Eingriff mit weitreichenden Folgen für einen Menschen, egal ob Mann oder Frau.

Am schwerwiegendsten ist der Eingriff, wenn er bei einem Knaben vor der Pubertät vorgenommen wurde. Die Folgen sind beispielsweise:
  • geringes Wachstum des Kehlkopfs und daher das Ausbleiben des Stimmbruchs und deshalb eine hohe Kastratenstimme
  • fehlender Gestaltswechsel vom Jüngling zum Mann
  • Hochwuchs und Störungen der Knochen / Verknöcherung, daher längere Extremitäten, "eunuchoider" Körperbau
  • Ausbleiben der männlichen Körperbehaarung
  • Antriebsarmut
  • Völliges Ausbleiben des Libido und Potenz fehlen
  • Verzögerungen der Psyche und sexuellen Entwicklung, eventuell auch psycho-soziale Schwierigkeiten und Diskriminierung
  • Zeugungsunfähigkeit
  • möglich ist Fettleibigkeit mit Fettansatz an den Hüften und Gesäß

Bei Kastration im Erwachsenenalter bleiben diese Wirkungen aus, aber es kann kommen zu
  • Antriebsarmut,
  • einer Veränderung der Behaarung,
  • Abnahme der Libido oder sogar Impotenz
  • sowie tiefgreifenden Persönlichkeitsveränderungen, einer gesteigerten vegetativen Labilität und Depressionen kommen
  • Zeugungsunfähigkeit
  • Osteoporose
  • möglich ist Fettleibigkeit mit Stoffwechselstörungen, Entgleisungen des Fettstoffwechsels, des Zuckerstoffwechsels und folgender Zuckerkrankheit sowie Bluthochdruck
Die Kastration von Frauen durch operative oder radiologische Ausschaltung der Eierstöcke beziehungsweise ihrer Funktion wirkt sich somatisch, psychisch und sexuell genauso stark aus - allerdings mit anderer Ausprägung.

Bei beiden Geschlechtern führt die Kastration zur Sterilität.

Medizinische Anwendung beim Prostatakrebs

Die operative oder chemische Kastration kann in der Behandlung des Prostatakarzinoms angewendet werden. Da Prostatakarzinome in vielen Fällen testosteronabhängig sind, kommt es nach der Entfernung der Hoden (Orchiektomie) oder der sogenannten "chemischen Kastration" mit LHRH-Analoga meist zu einem deutlichen Rückgang bzw. Stillstand der Krankheit, so dass der Patient meist über Jahre vor der Krankheit wieder Ruhe hat. Als "unerwünschte Effekte" können die oben genannten Folgen auftreten, die nur teilweise medizinisch behandelt werden können.

Historisches

Die Kastration an Männern wurde in der gesamten Geschichte und vielen Kulturen durchgeführt: an Feinden zur Demütigung und um ihnen leichter ihre Frauen nehmen zu können, an Sklaverei|Sklaven - besonders solchen, die einen Harem bewachen sollten (siehe: Eunuch) - sowie an Knaben, um ihre hohe Stimme zu erhalten; eine Praktik, die noch bis vor 150 Jahren regelmäßig in Italien angewandt wurde. Ein berühmtes Beispiel ist Carlo Broschi, genannt Farinelli, der italienische Kastratensänger. Erwachsene Kriegsgefangene oder Sklaven wurden überdies kastriert, um sie nicht nur zu erniedrigen, sondern auch fügsamer zu machen, da durch die starke Reduzierung des Testosterons die Aggressionsbereitschaft schwindet. Laut verschiedenen Quellen soll die Assyrien|assyrische Königin Semiramis eine der ersten Herrscherinnen gewesen sein, die die Kastration von gefangenen Feinden befahl.

Die Priester der antiken Göttin Kybele (Galli, auch Galloi) waren Eunuchen. Der Kult hatte sich aus Kleinasien über das gesamte Römisches Reich|Römische Reich verbreitet. Jedes Jahr zur Zeit des Frühlingsfestes fanden rauschhafte Feste statt, bei denen sich Anhänger des Kultes Selbstverstümmelung|selbst verstümmelten. Sie schnitten sich mit einem Zeremonienschwert oder auch einem scharfkantigen Gegenstand die Genitalien ab und warfen diese in die Menge der Zuschauer. Der Betreffende musste den Eunuchen-Neuling mit Frauenkleidern versorgen. Viele Eunuchen-Priester litten infolge der stümperhaft durchgeführten Kastration unter Infektionen des Harnröhre|Harntraktes und unter dauerhafter Blasenschwäche.

Im Kaiserreich China wurden noch bis zur Gründung der Republik China|Republik 1912 Knaben von ihren Eltern als Eunuchen an den Kaiserhof verkauft und von extra dafür ausgebildeten Leuten kastriert. Die Prozedur war lebensgefährlich und konnte den Tod bedeuten. (Siehe auch: Palasteunuch).

Jedoch gibt es von jeher auch Kulturen, welche die Kastration strikt ablehnen, als Beispiel sei das Judentum genannt; orthodoxe Juden kastrieren auch keine Tiere.

Der frühchristliche Theologe Origenes hatte sich selbst entmannt, um ideal Zölibat|ehelos zu leben (Matthäus 19, 11 f.), scheint das aber später als Irrweg angesehen zu haben. Die Kirche missbilligte eine solche Verstümmelung, aber erst Papst Sixtus V. sprach ein klares Verbot aus (7. Juni 1587), (siehe auch: ''Eunuchen für das Himmelreich'').

Der irreversible Eingriff der Chirurgie|chirurgischen Kastration wurde oft bei wiederholt rückfälligen und anders nicht beeinflussbaren Sexualdeliquenten vorgenommen. Die (reversible) Hormon|hormonelle Kastration durch Antiandrogene wird in einzelnen Bundesstaaten der Vereinigte Staaten|USA weiterhin bei Sexualstraftätern (mit deren Einwilligung) vorgenommen. Jedoch ist diese Therapie wesentlich weniger wirksam, als vielfach in der Öffentlichkeit angenommen wird: es hat eine ganze Reihe von Fällen gegeben, wo Chemie|chemisch oder körperlich Kastrierte dennoch weiterhin Sexualstraftaten begingen.

Beschreibung der Prozedur

Die Kastration eines Knaben wurde im Kaiserreich China ohne Betäubung vorgenommen und wie folgt ausgeführt:

''Der Kastrateur, ebenfalls ein Eunuch, ließ den Jungen sich auf einen Stuhl mit schräger Rückenlehne setzen. Der Junge wurde an dem Stuhl festgehalten (oder festgebunden). Die Oberschenkel sowie der Unterleib wurden mit Stricken abgeschnürt, um den Blutverlust möglichst gering zu halten. Dann wusch er zuerst dreimal mit gepfeffertem Wasser die Genitalien des Jungen.

Mit einem einzigen Schnitt seiner rasiermesserscharfen Klinge schnitt der Kastrateur dem Jungen die Hoden und den Penis ab. Dann nahm er eine Nadel und schob sie in die Harnröhre, damit sie nicht vernarbte. Nun vernähte er die Wunde und verschloss sie mit Packpapier. Danach musste der Junge drei Stunden lang umherlaufen und bekam drei Tage lang kein Wasser.

Nach Ablauf dieser Zeit der entsetzlichen Qualen ersetzte der Kastrateur die Nadel durch ein Schilfrohr oder ein silbernes Röhrchen. Jetzt kam der Zeitpunkt, der über Leben und Tod entschied: Konnte der Junge urinieren, war er über'n Berg. Konnte er es nicht, war der Urintrakt entzündet und das bedeutete den Tod.''

Heutzutage wird eine Kastration selbstverständlich von Ärzten und unter klinischen Bedingungen, Hygiene sowie unter Betäubung vorgenommen. Außerdem ist die zwangsweise Kastration sowie diejenige von Minderjährigen in den meisten Staaten verboten.

Recht

Eine ohne Einwilligung vorgenommene Kastration ist strafbar als schwere Körperverletzung. Die Einwilligung kann bei Körperverletzung jedoch gegen die guten Sitten verstoßen und daher für die Rechtswidrigkeit der Tat bedeutungslos sein. Die Kastration Minderjähriger ist verboten (§ 1631 c BGB).

Die Kastration kann dazu führen, dass ein Sexualstraftäter, gegen den Maßregel der Besserung und Unterbringung in Sicherungsverwahrung angeordnet ist, nicht mehr als gefährlich anzusehen ist. Gemäß § 67 d Abs. 2 StGB kann dann eine Aussetzung zur Bewährung in Betracht kommen.

In Österreich ist die Kastration - außer bei medizinischer Indikation - verboten. In sie kann auch nicht eingewilligt werden (§ 90 Abs 3 StGB).

Entfernt ein Arzt seiner Patientin bei einer Operation am Eierstock ohne ihre Einwilligung und noch dazu ohne Notwendigkeit die Gebärmutter, steht der Geschädigten ein Schmerzensgeld zu. Angemessen sind dafür 10.000 Euro (Az.: 9 O 12563/02, LG München).

Kastration in heutiger Zeit

In der heutigen Zeit wird die Kastration in den meisten Kulturen grundsätzlich und einhellig abgelehnt. Eine Kastration Minderjähriger zur Bewahrung der Stimme ist sogar - wie oben beschrieben - verboten, obgleich hin und wieder - wenn auch zaghaft - diskutiert wird, ob nicht differenzierter mit dem Thema umgegangen werden soll.

Die radikale und grundsätzliche Ablehnung der Kastration scheint zuweilen gleichermaßen hinterfragt zu werden, wie die seinerzeit massenhafte "Verschneidung" von Knaben, die über gar kein Gesangstalent verfügten.

Eine freiwillige Kastration Erwachsener ist durch das Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden" vom 15. August 1969 geregelt.

Auf Antrag kann nach Prüfung durch eine Gutachterstelle ein Mann straffrei kastriert werden, wenn er unter einem abnormen Geschlechtstrieb leidet und entweder straffällig war oder dies zu werden droht.

Einige Männer, die den Wunsch haben, als Eunuch weiterzuleben, lassen die Kastration von semiprofessionellen "Medizinern" durchführen. Der größte Teil dieser Menschen bereut dies anschließend und leidet unter Depressionen. (s.o.). Da wahrscheinlich fast nur unzufriedene "freiwillige Eunuchen" später medizinisch/therapeutisch auffällig werden, entsteht leicht der (falsche) Eindruck, daß es meistens (?) so ist.

'''Wer sich kastrieren lassen möchte, sollte unbedingt psychologischen Rat einholen, um sicher zu sein, daß dieser Wunsch nicht einer sexuellen Phantasie entstammt.''' Wenn dies auszuschließen ist, sollte zunächst eine medikamentöse Kastration für mindestens ein halbes Jahr mit Antiandrogenen erfolgen. Tritt der gewünschte Effekt ein, kann eine chirurgische Kastration eine Option zur Verbesserung der Lebensqualität sein.

Grade der Kastration

Von der Kirche wurden per Dekret von Papst Sixtus V. vom 7. Juni 1587 folgende Gruppen unter dem Oberbegriff "Verschnittene" zusammengefasst:
  • beim "Spadonen''' wurden lediglich die Samenleiter durchtrennt (Vasektomie). Er ist unfähig zum Samenerguss, kann aber nahezu uneingeschränkt sexuelle Lust empfinden und auch den Beischlaf vollziehen.
  • beim '''Kastraten''' wurden die Hoden entfernt. Er ist unfähig zum Samenerguss und ist impotent.
  • der '''Eunuch''' ist vollständig "verschnitten"; ihm wurde zusammen mit den Hoden auch der Penis entfernt.
Alle drei Grade der Kastration führen zur Unfruchtbarkeit.

Anmerkungen:
:Die Bezeichnung Eunuch für den ''dritten Grad'' entspricht nicht ganz dem üblichen Wortgebrauch, wo Eunuch beim Grad des "verschnitts" mit dem Kastraten an sich identisch ist, und der Unterschied darin begründet ist, ob vor oder nach der Pubertät kastriert wurde. Beim dritten Grad kommen Entmannung und Kastration zusammen, was etwa einen entmannten/vollständigen Eunuchen'' ergibt.



Die Informationen dienen der allgemeinen Weiterbildung. Sie können in keinem Falle die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

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