Hebamme bei KRANKHEITEN.DE
Krankheiten
A - Z
Krankheits-
symptome
Krebs
Special
Kinder-
krankheiten
Suche Klinik-Suche

Gesundheit
rund um die Uhr



Gynäkologie
Übersicht Gynäkologie
Übersicht Geburtshilfe
Krankheiten von A-Z
Laborwerte (Blut, Urin etc.)
 

Hebamme

Eine Hebamme , auch Kindsfrau (regional), ist eine staatlich geprüfte und anerkannte Geburtshelferin. Seit 1987 dürfen in Deutschland auch Männer den Beruf einer Hebamme ausführen; deren offizielle Berufsbezeichnung lautet dann " Entbindungspfleger".

Aufgabengebiete

Die Aufgabe der Hebamme besteht darin, die schwangere Frau während Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit zu betreuen und zu beraten.

Zu ihrem Tätigkeitsfeld gehören Aufklärung und Beratung in Fragen der Familienplanung, Schwangerschaftsvorsorge, Geburtsvorbereitung, Geburtshilfe (Entbindung, zum Teil Hilfeleistung/Betreuung insbesondere bei späten Schwangerschaftsabbrüchen), Betreuung im Wochenbett (Überwachung der Rückbildungsvorgänge, Hilfe beim Stillen), Rückbildungsgymnastik und Beratung zur sachgemäßen Pflege und Ernährung des Neugeborenes|Neugeborenen.

Sie kann sowohl frei praktizieren, als auch in Kliniken angestellt sein.
Außerdem kann sie, wenn sie freiberuflich tätig ist, als Beleghebamme tätig sein. Dabei arbeitet sie, vergleichbar mit Belegarzt|Belegärzten, auf eigene Rechnung in einer Klinik.

Ein wachsender Arbeitsbereich ist die Schwangerenvorsorge z. T. in Kooperation mit GynäkologInnen in einer Praxisgemeinschaft.

Es besteht lt. §4 Hebammengesetz (HebG) die Hinzuziehungspflicht einer Hebamme, das heißt ein Arzt darf im Normalfall keine Geburt ohne Hebamme durchführen. Eine Hebamme darf dagegen eine normale Geburt völlig selbständig ohne Arzt durchführen.

Ausbildung

Es gibt in Deutschland mehrere, an Kliniken angeschlossene Hebammenschulen.

Die Ausbildung dauert drei Jahre (Als Krankenschwester ist es möglich, die Ausbildung auf 2 Jahre zu verkürzen) und besteht aus Theorie (Schule: Geburtshilfe, Anatomie/Physiologie, Pädiatrie, etc.) und Praxis (in der Klinik im Kreißsaal, auf der Wochenstation/Kinderzimmer, in der Kinderklinik, im Operationssaal, etc.)

Die Ausbildung endet mit dem staatlichen Examen. Dieses Examen besteht aus einer mündlichen, schriftlichen und praktischen Prüfung (Examensgeburt). Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Hauptschulabschluß und mindestens 2jährige Berufsausbildung, oder Mittlere Reife. Dies sind die gesetzlichen Mindestvoraussetzungen, in der Praxis haben jedoch sehr viele Hebammenschülerinnen Abitur.

Geschichte


Das erste Hebammenlehrbuch wurde um 117 von einem gewissen Saoranos in Ephesos verfasst. Dieses Lehrbuch wurde um 220 vom griechischem Arzt Moschion erneut herausgegeben. Seit 1310 wird die Hebamme von der Kirche zur Taufe verpflichtet. 1452 wurde in Regensburg die erste Hebammenverordnung erlassen. 1491 folgte Ulmer Hebammenordnung, die eine Zulassung erst nach Prüfung ihrer Ausbildung und praktischen Kenntnisse durch Ärzte verlangt: ''"Die Hebammen sollen Armen und Reichen treu und fleißig beistehen; auch nach der Niederkunft sollen sie Mutter und Kind alle Sorgfalt widmen."'' Das bedeutendste Hebammenbuch des 17. Jahrhunderts wird 1690 von Justine Siegmund veröffentlicht und in mehreren Auflagen gedruckt. Der englische Arzt P. Chamberlan († 1631) erfand um 1600 die Geburtszange. Die Erfindung war ein Familiengeheimnis und wurde mit der Zeit vergessen. 1721 erfand der belgische Chirug J. Palfyn (1650-1730) aus Gent die Geburtszange erneut.

1818 wird in Königreich Sachsen|Sachsen durch die erste Hebammenordnung das Hebammenwesen geregelt. Am 22. September 1890 fand der erste deutsche Hebammentag mit über 900 Frauen in Berlin statt. Hierbei ging es hauptsächlich um das Einkommen. Denn seitdem ab 1850 in Preußen für die Ärzte die Geburtshilfe ein Pflichtfach wurde, verdienten die Hebammen nur einen Hungerlohn. Auch forderte die Versammlung eine gründliche Desinfektion in Kreissälen und Geburtszimmern. Kontaktinfektionen mit Bakterien durch die ungewaschenen Hände der Ärzte, die das gefährliche Kindbettfieber hervorrufen, wurden zwar schon 1846 durch Ignaz Semmelweis nachgewiesen, seine Erkenntnisse aber jahrzehntelang nicht anerkannt.

Das Reichshebammengesetz von 1938 verfügt die staatliche Anerkennung der Hebammen und gibt - bedingt durch die nationalsozialistische Ideologie - der Hausentbindung den Vorzug.
Daher kann man zwar davon ausgehen, dass die Nationalsozialistische Herrschaft die Hausgeburt popularisierte, hierfür sprachen zum damaligen Zeitpunkt allerdings andere Argumente als heute. Heutezutage wird der moderne Ausbildungsberuf Hebamme in Deutschland an 58 staatlich anerkannten Hebammenschulen gelehrt.


Die Informationen dienen der allgemeinen Weiterbildung. Sie können in keinem Falle die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

Technische Realisierung von krankheiten.de durch die TYPO3 Agentur Berlin Online Now! GmbH
 
Impressum / Datenschutz
 

 

Wir verwenden Cookies, um Funktionalität der Website zu ermöglichen. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären S ie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Datenschutzerklärung.