Zwangseinweisung bei KRANKHEITEN.DE
Krankheiten
A - Z
Krankheits-
symptome
Krebs
Special
Kinder-
krankheiten
Suche Klinik-Suche

Gesundheit
rund um die Uhr



Psychiatrie
Übersicht
Laborwerte
Klinik-Suche
 

Zwangseinweisung

Eine Zwangseinweisung ist die behördlich angeordnete und angewiesene Unterbringung eines Hilfsbedürftigen in eine psychiatrische Anstalt. Die Einweisung setzt eine amtsärztliche Untersuchung und ein ärztliches Zeugnis der Ordnungsbehörde (Gesundheitsamt) voraus. Außerhalb der Bürozeiten besteht in manchen Bundesländern die Möglichkeit, daß die Polizei (Deutschland) über die Zwangseinweisung entscheidet.

Zwangseinweisungen werden vom Amtsgericht (Verwahrrichter) auf Rechtmäßigkeit überprüft. Die Unterbringung des Kranken ist seitens eines Richters spätestens am Tag nach der Aufnahme ins Krankenhaus anzuordnen. Das Krankenhauspersonal hat das Recht, den Patienten solange gegen seinen Willen festzuhalten.

Gründe für Zwangseinweisungen

Es gibt Gesetze, die festlegen, wann und wie ein Kranker auch gegen seinen Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus oder in die geschlossene Abteilung einer entsprechenden Anstalt eingewiesen werden kann.

Selbstgefährdung

Einige Krankheitsbilder sind eng mit einer Selbstgefährdung verbunden.
  • So ist die Suizidrate bei Schizophrenie erkrankten sehr hoch und Erkrankte werden, soweit keine andere Möglichkeit besteht, zwangseingewiesen.
  • Schwere Depressionen führen oft zu Verstümmelungen und Selbstmord. Um den Patienten zu schützen erfolgt die Zwangseinweisung.
  • Bei Demenzen wird in der Regel auf eine Zwangseinweisung in eine Psychiatrische Klinik abgesehen. Doch ist eine Einweisung in ein Pflegeheim ist möglich.

Fremdgefährdung

Zwangseinweisungen erfolgen auch, falls der Verdacht auf Gefährdung Unbeteiligter besteht.
  • Zwangseinweisung durch Fremdgefährdung gibt es sehr oft bei Straftätern die nicht vollzugsfähig sind und in der Justizvollzugsanstalt Mitgefangene bedrohen oder gefährden.
  • Zwangseinweisung erfolgt auch wenn die einzuweisende Person eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt.
  • Seltener kommt es zu einer Fremdgefährdung durch eine psychische Krankheit, weshalb dieser Grund nur selten angewendet wird.

Folgen für Angehörige

Meist werden Zwangseingewiesene in psychiatrischen Kliniken untergebracht. Teilweise (je nach Grund der Einweisung) wird auch in Pflegeheime, Altenheime und Krankenhäuser eingewiesen. Das Einverständnis der Patienten ist nur in den seltensten Fällen gegeben. Sie glauben oft an eine Verschwörung oder mutwillige Maßnahme seitens der eigenen Familie, so diese die Zwangseinweisung betrieben hat oder ihr zustimmte.

Diese Haltung und der oft erbitterte Widerstand des Patienten löst in der Familie des Betroffenen wiederum oft Schuldgefühle aus.

Das Umfeld des Betroffenen muss sich darüber im Klaren sein, dass oftmals keine andere Lösung in Frage kommt.

Die Informationen dienen der allgemeinen Weiterbildung. Sie können in keinem Falle die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

Technische Realisierung von krankheiten.de durch die TYPO3 Agentur Berlin Online Now! GmbH
 
Impressum / Datenschutz
 

 

Wir verwenden Cookies, um Funktionalität der Website zu ermöglichen. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären S ie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Datenschutzerklärung.