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Geburtshaus

Ein Geburtshaus ist eine von Hebammen betreute selbständige und außerklinische Einrichtung.

Ziel eines Geburtshauses ist es, Schwangere und Paare während der Schwangerschaft, der Geburt und der ersten Zeit mit dem Säugling umfassend und persönlich zu begleiten. Es grenzt sich damit bewusst von Krankenhaus|Kliniken ab und will Frauen dabei unterstützen, bewusst, selbstbestimmt und seelisch und geistig gesund mit ihrer Schwangerschaft, der Geburt und ihrem Neugeborenen umzugehen.

Eine Geburt im Geburtshaus kann laut Hebammengesetz von einer Hebamme alleine geleitet und durchgeführt werden. Das Geburtshaus bietet für die Niederkunft einen stillen und geschützten Ort. Durch ihre Ausbildung und Erfahrung kann die betreuende Hebamme die Sicherheit von Mutter und Kind gewährleisten. In den meisten Geburtshäusern kann nur ambulant entbunden werden, d. h. nach einem normalen Geburtsverlauf kehren Mutter und Kind bereits nach wenigen Stunden in die eigene Wohung zurück und werden in der Folgezeit von der Hebamme betreut.
Einige Geburtshäuser bieten stationäre Betreuung im Wochenbett bis zu 6 Tagen an. In einem Fall gibt es einen Gerichtsbeschluß, der besagt, daß alle gesetzlichen Krankenkassen den Aufenthalt im Geburtshaus bezahlen müssen (Aktenzeichen L-1/Kr-586/89 vom 16. Dezember 1993, Hessisches Landessozialgericht Darmstadt).

Darüber hinaus bieten viele Geburtshäuser Informationsveranstaltungen, Geburtsvorbereitung, Kurse, offene oder geschlossene Gruppen, Vorbereitung zum Leben mit Kindern, Stilltreffs, Krabbelgruppen und anderes an.

Ein Netzwerk von Geburtshäusern hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Idee der natürlichen Geburt zu fördern, in der Öffentlichkeit darzustellen, eine Qualitätssicherung aufzubauen und auch gegenüber den Krankenkassen und dem Gesetzgeber zu vertreten.

Während bei einer Geburt im Krankenhaus alle Kosten, auch eines längeren stationären Aufenthalts erstattet werden, wird zwar eine Geburt im Geburtshaus getragen, jedoch werden Kosten für verbrauchte Materialien und stationäre Aufenthalte je nach Kulanz der Krankenkasse übernommen (bis auf o. g. Ausnahme aufgrund des Gerichtsbeschlusses).

Das erste Geburtshaus in Deutschland wurde 1985 in Gießen eröffnet, 2005 existierten rund einhundert Geburtshäuser in Deutschland.

Siehe auch: Hausgeburt

Die Informationen dienen der allgemeinen Weiterbildung. Sie können in keinem Falle die ärztliche Beratung, Diagnose oder Behandlung ersetzen.
Bei gesundheitlichen Beschwerden sollten Sie ärztlichen Rat einholen.

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